Bachelor Gesundheits- und Krankenpflege

Mit einem Bachelor Studium der Gesundheits- und Krankenpflege arbeiten Sie in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Während des Studiums werden wissenschaftliche, fachliche und persönlichkeitsbildende Kompetenzen der Gesundheits- und Krankenpflege erworben. Dabei verfügt das Studium über einen hohen Anteil an Berufspraktika, um reichlich Praxiserfahrung zu sammeln.

Zusätzlich zu einem akademischen Grad erwerben Absolvent:innen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums die Berufsberechtigung für den gehobenen Dienst in der Gesundheits- und Krankenpflege. Als Mitarbeiter:in des gehobenen Diensts tragen Sie damit auch die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen.

Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Bachelor-Absolvent:innen die ihnen von Ärzt:innen übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch. Zudem tragen sie im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität der Patient:innen bei.

Dabei entwickeln, organisieren und implementieren sie pflegerische Strategien, Konzepte und Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der Familiengesundheitspflege, der Schulgesundheitspflege sowie der gemeinde- und bevölkerungsorientierten Pflege.

  • Spätere Tätigkeitsbereiche und Leistungsportfolio

    • Eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfes sowie Beurteilung der Pflegeabhängigkeit
    • Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen und Versorgungsstufen
    • Erstellung von Gutachten im Rahmen der Pflegegeldeinstufung
    • Erkennen und Einschätzen von Notfällen und Setzen entsprechender Maßnahmen sowie eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen solange und soweit eine Ärztin oder ein Arzt nicht zur Verfügung steht, insbesondere Herzdruckmassage und Beatmung mit einfachen Beatmungshilfen, Durchführung der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten oder Geräten im halbautomatischen Modus sowie Verabreichung von Sauerstoff und weitere mehr

    Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie

    • Verabreichung von Arzneimitteln einschließlich Zytostatika
    • Verabreichung von Injektionen und Infusionen
    • Blutabnahme
    • Legen von venösen Zugängen
    • Legen von Sonden und Kathetern
    • Absaugen aus den oberen Atemwegen und einem Trachestoma
    • Durchführung von medizinisch-therapeutischen Interventionen (Maßnahmen)
    • Wundversorgung
  • Mögliche Tätigkeitsfelder

    • Stationär:
      • Krankenhäuser
      • Senioren- und Pflegeheime
      • Hospize
      • Rehabilitationskliniken
      • Kur- und Heilanstalten
      • Betreute Wohngemeinschaften
    • Teilstationär:
      • Tages- und Nachtkliniken
      • Tageszentren
    • Ambulant:
      • Ambulanzen
      • Hospizdienste
      • Palliativteams
      • Mobile Pflege und Sozialstationen
      • Gesundheits- und Sozialzentren
      • Psychosoziale Dienste
      • Primärversorgungszentren
      • Pflegeambulanzen und -beratungsstellen
    • Weitere Bereiche:
      • Gesundheitsförderungsorganisationen
      • Sozialversicherungsträger
      • Öffentlicher Gesundheitsdienst (z.B. Sozial- und Gesundheitssprengel, Gesundheitsabteilungen in Bund, Land, Gemeinde)
      • Familienorientierte- und gemeindenahe Pflege
      • Schulgesundheitspflege
      • Volksanwaltschaft (OPCAT, Kommissionen)
      • Vertretungsnetz (Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung)
      • Opferschutzeinrichtungen
      • Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der Katastrophenhilfe
      • Justizanstalten, Bundesheer
      • Arbeitsmedizinische und betriebsmedizinische Einrichtungen
      • Aus-, Fort- und Weiterbildung, Kinderbetreuungseinrichtungen
      • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
      • Beratungseinrichtungen für pflegende Angehörige
      • Selbsthilfegruppen
      • Pharma- und Medizinprodukteunternehmen, IT-Firmen mit Schwerpunkt Gesundheit/Pflege
      • Interessensvertretungen, Berufsverbände
  • Ausbildungsdauer

    • 6 Semester Vollzeitstudium (180 ECTS)
    • Von der Ausbildung zur Pflegefachassistenz sind 51 ECTS anrechenbar
  • Termine

    Studiumsbeginn

    September 2023: Fachhochschule Vorarlberg

  • Zugangsvoraussetzungen

    • Allgemeine Universitätsreife oder Studienberechtigung
    • Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen
    • Facheinschlägige deutsche Fachhochschulreife mit Zusatzprüfungen
    • Berufsspezifische und gesundheitliche Eignung
  • Abschluss

    • Bachelor of Science der Gesundheits- und Krankenpflege (gehobener Dienst) bzw. Bachelor of Science in Health Studies, BSc
    • Der akademische Grad ermöglicht Ihnen ein weiterführendes Masterstudium an einer Fachhochschule oder Universität
  • Spezialisierungsmöglichkeiten

    Für alle Berufe des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege gibt es die Möglichkeit, sich setting- und zielgruppenspezifisch zu spezialisieren. Dazu muss eine entsprechende Sonderausbildung bzw. eine Spezialisierung absolviert werden, die sog. Befugniserweiterung.

    Mögliche settings- und zielgruppenspezifische Spezialisierungen sind:

    • Kinder- und Jugendpflege
    • Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
    • Intensivpflege
    • Kinderintensivpflege
    • Anästhesiepflege
    • Pflege bei Nierenersatztherapie
    • Pflege im Operationsbereich
    • Krankenhaushygiene
    • Wundmanagement und Stomaversorgung
    • Hospiz- und Palliativversorgung
    • Psychogeriatrische Pflege

    Zudem können Sie sich als DGKP über eine Zusatzausbildung auch für Führungs- und Lehrpositionen weiterqualifizieren:

    Mögliche Lehrtätigkeiten

    • Lehrtätigkeit in der Gesundheits- und Krankenpflege
    • Leitung von Gesundheits- und Krankenpflegeschulen
    • Leitung von Sonderausbildungen
    • Leitung von Lehrgängen der Pflegeassistenz

    Mögliche Führungstätigkeiten

    • Leitung des Pflegedienstes an einer Krankenanstalt
    • Leitung des Pflegedienstes an Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen
  • Ausbildungseinrichtungen in Vorarlberg

    FH Vorarlberg
    Hochschulstraße 1, 6850 Dornbirn
    T 05572 792 – 0
    E gkp@fhv.at
    W www.fhv.at/gkp

  • Finanzielle Förderungen

    Wir berate Sie gerne über Möglichkeiten eines Stiftungsstipendiums oder der Ausbildungsförderung – jetzt informieren!

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